Die medizinischen Leistungen der Praxis für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Rheumatologie stehen Ihnen als Privatpatient und Selbstzahler zur Verfügung. 

Diese beinhalten unter anderem die Erstabklärung von entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen und Betreuung von Patienten mit entzündlich rheumatischen Systemerkrankungen. Dazu zählt auch die Beratung, Einleitung, Betreuung und Anpassung von neuen Basismedikamenten. 

Auch die Überwachung und Begleitung bei der Reduktion von Therapien mit Glucocorticoiden wird durch Frau Dr. Schützenauer durchgeführt.

Sollte eine entzündlich rheumatische Systemerkrankung diagnostiziert worden sein, ist es das Ziel, die jeweilige Therapie an die Krankheitsaktivität individuell anzupassen, um unnötig hohe Belastungen durch Medikamente zu verhindern.  

Ein guter Austausch zwischen Patient/in und der Ärztin ist hierfür wichtig. Der Einsatz von moderner Ultraschalldiagnostik, eine Überwachung der Laborparameter, der Einsatz von anderen bildgebenden Maßnahmen wird ergänzend individuell eingesetzt. 

Auf der Grundlage der internistischen Facharztausbildung werden Begleiterkrankungen in die Therapieansätze mit einbezogen. Auf ein gutes Zusammenwirken und einen soliden Austausch mit den anderen betreuenden Fachärzten wird großen Wert gelegt. 

Bei seltenen rheumatischen Erkrankungen ist manchmal die Anbindung der Patienten ergänzend an spezialisierte Zentren notwendig.

Alternativen Therapieansätzen steht Frau Dr. Schützenauer offen gegenüber.

Frau Dr. Sonja Schützenauer ist rein privatärztlich tätig. Es liegt kein Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkassen vor. 

Das bedeutet, dass die erbrachten Leistungen direkt mit dem Patienten abgerechnet werden.
Was bedeutet dies für Sie konkret als privat Versicherte/r?

Die ärztlichen Leistungen werden nach den aktuell gültigen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen abgerechnet.

Eine Beratung  über den Umfang der ärztlichen Leistungen und über die Höhe der Kosten kann gerne im Vorfeld erfolgen. Dazu erhalten Sie auf Wunsch eine Aufstellung über die Inhalte der ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührensätzen.



Was bedeutet dies für Sie konkret als gesetzlich Versicherte/r?

Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen haben genauso die Möglichkeit, Gesundheitsleistungen, Beratungen oder Behandlungen bei privatärztlich tätigen Ärzten in Anspruch zu nehmen. 

Die ärztlichen Leistungen werden nach den aktuell gültigen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit Ihnen abgerechnet.

Eine Beratung über den Umfang der ärztlichen Leistungen und über die Höhe der Kosten kann gerne im Vorfeld erfolgen.